Faire Preise

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Faire Preise

Eine essentielle Voraussetzung für eine gute Kindergarten- und Schulverpflegung ist, dass alle Kinder und Jugendlichen daran teilhaben können. Für viele Familien stellt die Erbringung des Betreuungs- und Essensbetrags der jeweiligen Betreuungseinrichtung einen nicht tragbaren finanziellen Aufwand dar. Förderungen können hierbei einen wichtigen Beitrag für mehr Inklusion und Chancengerechtigkeit schaffen, wobei stets darauf geachtet werden muss, dass die Anträge niederschwellig, diskret und beschämungsfrei eingebracht werden können.

Infobereich Best Practice Titelbild faire Preise ZUKUNFT ESSEN

Für Bundesschulen existiert grundsätzlich die Möglichkeit zur Ermäßigung des Betreuungsbeitrages, was jedoch nicht den Verpflegungsbeitrag inkludiert. Auch bei Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflichtschulen, bei denen die Länder und Gemeinden als Erhalter agieren, sind für den Essensbeitrag nur in wenigen Fällen allgemeine Förderungen vorhanden. Nachstehend werden für die verschiedenen Bundesländer eine Auswahl an Förderungsmöglichkeiten aufgelistet. Dabei ist zu beachten, dass es sich lohnt bei der jeweiligen Bildungs- und Betreuungseinrichtung, der Gemeinde oder dem Sozialamt der Bezirkshauptmanschaft nachzufragen, selbst wenn keine allgemein gültigen Fördermöglichkeiten exisiteren.

Burgenland

Für Familein mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein festgelegtes Haushaltseinkommen nicht überschreiten, werden entrichtete Mittagessensbeiträge für Kinder in elementaren Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen teilrückerstattet. Diese Teilrückerstattung kann über einen seitens der Landesregierung zur Verfügung gestellten Antrag zweimal jährlich beantragt werden. Ab Herbst 2023 soll diese Förderungsmöglichkeit auch auf Volks- und Mittelschulen ausgeweitet werden.

Im Burgenland ist zudem seit November 2019 der Besuch eines Kindergartens oder einer Kinderkrippe kostenlos. Eine Antragstellung für den Gratisberuch ist nicht erforderlich.

Die AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebensjahres, wobei Krippen, Kindergärten, Horte sowie Tageseltern anerkannt werden.

Weiterführende Links

Hier könnt ihr nachlesen, welche Voraussetzungen für die Mittagessenförderung in elementaren Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen erfüllt werden müssen, welche Fristen zu beachten sind und wie hoch die Förderungen ausfallen. Auch das Formular für ein Ansuchen (per Post oder online) kann hier gefunden werden.

Mehr zur Kinderbetreuungsförderung (für z.B. private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen) bzw. zu beitragsfreien Kinderbetreuungseinrichtungen im Burgenland, könnt ihr hier erfahren.

Näheres zur AMS-Kinderbetereuungshilfe, den notwendigen Voraussetzungen und Abläufen, erfahrt ihr hier.

Diverse weitere Förderungsmöglichkeiten für Familien im Burgenland können hier gefunden werden.

Kärnten

In Kärnten existiert noch keine allgemeine Förderung des Mittagessenbeitrags. Beim Wunsch auf eine Förderungen empfiehlt es sich jedoch bei der jeweiligen Bildungs- oder Betreuungseinrichtung sowie dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Städteamt  hinsichtlich einer Förderung anzufragen.

Das Kärntner Kinderstipendium fördert hingegen den Besuch von elementaren Kinderbildungs- und Betreuungs- einrichtungen, sprich Kindergärten, Kindertagesstätten und Tageseltern (ohne Verpflegung). Hierfür ist kein Antrag notwendig. Die Vorschreibungen der elementaren Bildungseinrichtungen werden um den jeweiligen Betrag reduziert.

Die AMS-Kinderbeteuungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebensjahres, wobei Krippen, Kindergärten, Horte sowie Tageseltern anerkannt werden.

Weiterführende Links

Mehr über das Kärntner Kinderstipendium, inklusive der Höhe des Förderungsbeitrags für die unterschiedlichen elementaren Einrichtungsarten, könnt ihr hier nachlesen.

Näheres zur AMS-Kinderbetereuungshilfe, den notwendigen Voraussetzungen und Abläufen, erfahrt ihr hier.

Weitere Förderungsmöglichkeiten für das Land Kärnten findet ihr hier.

Niederösterreich

In Niederösterreich existiert noch keine allgemeine Förderung des Mittagessenbeitrags. Beim Wunsch auf eine Förderungen kann jedoch bei der jeweiligen Bildungs- oder Betreuungseinrichtung sowie dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Städteamt  um eine Förderung angesucht werden.

Gemäß Niederösterreichischem Kindergartengesetz 2006 ist der Besuch des Kindergartens für Kindergartenkinder in der Zeit von Montag bis Freitag, 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr, kostenlos. Ab September 2024 treten die neuen Förderrichtlinien in Kraft, wodurch auch für unter 3-jährige Kinder eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung in Niederösterreichischen Tagesbetreuungseinrichtungen erreicht werden soll.

Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer niederösterreichischen Tagesbetreuungseinrichtung – gilt nicht für NÖ Landeskindergärten – betreuen lassen, können vom Land Niederösterreich im Rahmen der niederösterreichischen Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw.  im Rahmen der niederösterreichischen Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.

Die AMS-Kinderbeteuungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebensjahres, wobei Krippen, Kindergärten, Horte sowie Tageseltern anerkannt werden.

Weiterführende Links

Den online-Antrag zur niederösterreichischen Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern in niederösterreichischen Tagesbetreuungseinrichtungen findet ihr hier.

Mehr zur beitragsfreien Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder in Niederösterreichischen Tagesbetreuungseinrichtungen findet ihr hier.

Näheres zur AMS-Kinderbetereuungshilfe, den notwendigen Voraussetzungen und Abläufen, erfahrt ihr hier.

Weitere Förderungsmöglichkeiten des Landes Niederösterreich können hier gefunden werden.

Oberösterreich

In Oberösterreich existiert noch keine allgemeine Förderung des Mittagessenbeitrags. Beim Wunsch auf eine Förderungen kann jedoch bei der jeweiligen Bildungs- oder Betreuungseinrichtung sowie dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Städteamt  um eine Förderung angesucht werden.

In der Landeshauptstadt Linz ist der Essensbeitrag sozial gestaffelt und beträgt 1,4 Prozent des Haushalts-Bruttoeinkommens.

Gemäß dem Oberösterreichischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes ist Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben, in einer Kindergruppe, in einer alterserweiterten Kindergartengruppe, einer Integrationsgruppe im Kindergarten und einer heilpädagogischen Kindergartengruppe bzw. einer altererweiterten heilpädagogischen Kindergartengruppe sowie einer Krabbelgruppe ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Eltern bis 13:00 Uhr beitragsfrei.

Eltern, die den beitragefreien Kindergarten bis 13:00 Uhr nicht nutzen, können den oberösterreichischen Kinderbetreuungsbonus in Anspruch nehmen. Beantragt werden kann diese Förderung mit dem 3. Geburtstag eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres.

Die AMS-Kinderbeteuungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebensjahres, wobei Krippen, Kindergärten, Horte sowie Tageseltern anerkannt werden.

Weiterführende Links

Mehr zur sozialen Staffelung des Essensbeitrags in Linz findet ihr hier.

Details zum Oberösterreichischen Kinderbildungs-und Betreuungsgesetz können hier nachgelesen werden.

Mehr zum Oberösterreichischen Kinderbetreuungsbonus findet ihr hier.

Näheres zur AMS-Kinderbetereuungshilfe, den notwendigen Voraussetzungen und Abläufen, erfahrt ihr hier.

Weitere Förderungsmöglichkeiten durch das Land Oberösterreich sind hier zu finden.

Salzburg

In Salzburg existiert noch keine allgemeine Förderung des Mittagessenbeitrags. Beim Wunsch auf eine Förderungen kann jedoch bei der jeweiligen Bildungs- oder Betreuungseinrichtung sowie dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Städteamt  um eine Förderung angesucht werden.

Die Stadt Salzburg gewährt Schüler:innen einkommensbenachteiligter Familien, die eine städtische allgemeinbildende Pflichtschule im Bezirk Salzburg-Stadt besuchen, eine Förderung für den Essensbeitrag.

Seit dem 01.04.2023 ist der Besuch einer Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtung von Kindern von drei bis sechs Jahren (insgesamt drei Betreuungsjahre) im Ausmaß von mindestens 20 Stunden in Salzburg beitragsfrei, unabhängig davon, ob eine öffentliche oder private Bildungseinrichtung besucht wird und unabhängig davon, ob es sich um einen Kindergarten, eine alterserweiterte Gruppe oder Tageseltern handelt.

Die AMS-Kinderbeteuungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebensjahres, wobei Krippen, Kindergärten, Horte sowie Tageseltern anerkannt werden.

Weiterführende Links

Mehr zur Mittagessenförderung der Stadt Salzburg erfahrt ihr hier.

Details zum beitragsfreien Kindergarten im Land Salzburg können hier nachgelesen werden.

Hier findet ihr weitere Förderungsmöglichkeiten des Landes Salzburg, inklusive dem Salzburger Kinderbetreuungsfond.

Näheres zur AMS-Kinderbetereuungshilfe, den notwendigen Voraussetzungen und Abläufen, erfahrt ihr hier.

Förderungsmöglichkeiten für Salzburger Schulkinder könnt ihr hier finden. Besonders die online-Broschüre “Geld für die Familienkasse” (siehe Kapitel “Fördertipps für Schulkinder”) beschreibt die verschiedenen Einsparungsmöglichkeiten im Schulbereich.

Steiermark

In der Steiermark existiert noch keine allgemeine Förderung des Mittagessenbeitrags. Beim Wunsch auf eine Förderungen kann jedoch bei der jeweiligen Bildungs- oder Betreuungseinrichtung sowie dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Städteamt  um eine Förderung angesucht werden.

In der Landeshauptstadt Graz ist der Betreuungsbeitrag sowie der Essensbeitrag sozial getaffelt.

Für den Betreuungsbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen existiert in der Steiermark ebenfalls eine soziale Staffelung.

Außerdem gewährt das Land Steiermark Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, deren Kinder regelmäßig Kinderbetreuungseinrichtungen besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe.

Die AMS-Kinderbeteuungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebensjahres, wobei Krippen, Kindergärten, Horte sowie Tageseltern anerkannt werden.

Weiterführende Links

Details zur sozialen Staffelung der  schulischen Tagesbetreuung (inkl. Essensbeitrag) in Graz, findet ihr hier.

Mehr zur sozialen Staffelung in Kinderbetreuungseinrichtungen der Steiermark könnt ihr hier nachlesen.

Mehr zur Landes-Kinderbetreuungshilfe erfahrt ihr hier.

Näheres zur AMS-Kinderbetereuungshilfe, den notwendigen Voraussetzungen und Abläufen, erfahrt ihr hier.

Förderungsmöglichkeiten und Beihilfen für Schüler:innen in der Steiermark sind hier zu finden.

Tirol

In Tirol existiert noch keine allgemeine Förderung des Mittagessenbeitrags. Beim Wunsch auf eine Förderungen kann jedoch bei der jeweiligen Bildungs- oder Betreuungseinrichtung sowie dem jeweiligen Gemeinde- bzw. Städteamt  um eine Förderung angesucht werden.

In Innsbruck gibt es für die Betreuungskosten sowie den Essensbeitrag drei ermäßigte Tarife in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Das Land Tirol bietet einen entgeltfreien halbtägigen Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche für 5-jährige Kinder. Zusätzlich erweitert das Land die Möglichkeit eines entgeltfreien Besuchs im angeführten Ausmaß auch auf 4-jährige Kinder.

In Tirol wird für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen, Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horten pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monate gewährt.

Zudem werden auch Schüler:innen in Tirol hinsichtlich Kosten, die durch den Schulbesuch anfallen, mittels einmaligen, nicht rückzahlbarem Zuschuss unterstützt.

Die AMS-Kinderbeteuungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebensjahres, wobei Krippen, Kindergärten, Horte sowie Tageseltern anerkannt werden.

Weiterführende Links

Mehr zu ermäßigten Tarifen (inkl. Essensbeiträgen) in Innsbrucker Bildungs- und Betreuungseinrichtungen findet ihr hier.

Nähes zur Förderung des Besuchs einer Kindergartengruppe im Ausmaß von 20 Stunden pro Woche für Kinder im Alter von 4 oder 5 Jahren erfahrt ihr hier.

Weitere Information zum Tiroler Kinderbetreuungszuschuss erhaltet ihr hier.

Details zur Schulkostenbeihilfe in Tirol sind hier zu finden.

Näheres zur AMS-Kinderbetereuungshilfe, den notwendigen Voraussetzungen und Abläufen, erfahrt ihr hier.

Weitere Förderungen des Landes Tirol können hier gefunden werden.

Vorarlberg

In Vorarlberg können alle Kinder von Familien, die Sozialhilfe oder Grundversorgung beziehen, in elementarpädagogischen Einrichtungen oder in Schulen ein warmes Mittagessen zu einem niedrigen Preis erhalten. Das Land und die Gemeinden unterstützen dabei jedes Mittagessen mit einem maximalen Betrag von 5 €.

Außerdem besteht in Vorarlberg eine soziale Staffelung der Elternbeiträge in Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen.

Die AMS-Kinderbeteuungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebensjahres, wobei Krippen, Kindergärten, Horte sowie Tageseltern anerkannt werden.

Weiterführende Links

Mehr zur Förderung des Mittagessenbeitrages in Vorarlberg erfahrt ihr hier.

Details zur sozialen Staffelung der Elternbeiträge in Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen können hier gefunden werden.

Nähere Informationen zu Schülerbeihilfen könnt ihr hier finden.

Näheres zur AMS-Kinderbetereuungshilfe, den notwendigen Voraussetzungen und Abläufen, erfahrt ihr hier.

Wien

In Wien sind Familien mit Kindern in Kinderbetreuungseinrichtungen vom Essensbeitrag befreit, wenn das Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet oder Mindestsicherung bezogen wird. Der Besuch in städtischen und geförderten privaten elementaren Bildungseinrichtungen ist in Wien für alle Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht beitragfrei oder stark vergünstigt, da die Stadt Wien den Elternbeitrag fördert.

Zudem ist das Mittagessen beim Besuch einer verschränkten Wiener Ganztagsschule gratis auch die Betreuung während der Kernzeiten ist hierbei kostenlos. Eltern deren Kinder eine offene Ganztagsschule besuchen, können bei einem Unterschreitung eines bestimmten Familieneinkommens, eine Ermäßigung des Betreuungs- und/oder Essensbeitrags beantragen.

Die AMS-Kinderbeteuungsbeihilfe ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices für einen kostenpflichtigen Kinderbetreuungsplatz. Gefördert werden Betreuungskosten von Kindern bis zum Ende des 15. Lebensjahres, wobei Krippen, Kindergärten, Horte sowie Tageseltern anerkannt werden.

Die Stadt Wien bietet außerdem weitere Unterstützungsmaßnahmen für Schüler:innen an.

Weiterführende Links

Details zur Befreiung der Essenskosten in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen können hier nachgelesen werden.

Mehr Information zum beitragsfreien Kindergarten findet ihr hier.

Alles zu kostenlosem- oder reduziertem Mittagessen in Wiener Ganztagsschulen findet ihr hier.

Näheres zur AMS-Kinderbetereuungshilfe, den notwendigen Voraussetzungen und Abläufen, erfahrt ihr hier.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen für Schüler:innen der Stadt Wien, die über die Betreuung hinausgehen, können hier gefunden werden.

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